Die wichtigsten Voraussetzungen im Überblick
Für die sogenannte Anspruchseinbürgerung müssen in der Regel mehrere Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein. Die Bundesregel sieht grundsätzlich fünf Jahre gewöhnlichen und rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland vor. Darüber hinaus sind unter anderem Identität, Aufenthaltsstatus, Sprachkenntnisse, Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensunterhalt wichtig.
Die Staatsangehörigkeitsbehörde prüft jeden Fall individuell. Es gelten mögliche Ausnahmen und besondere Regeln. Ein bestandener Test allein begründet noch keinen Anspruch.
- Identität und derzeitige Staatsangehörigkeit nachweisen
- Geeigneten Aufenthaltsstatus besitzen
- Lebensunterhalt grundsätzlich sichern (mit geregelten Ausnahmen)
- Notwendige Deutsch- und staatsbürgerliche Kenntnisse nachweisen
- Verfassungsrechtliche Bekenntnisse abgeben und keine relevanten Ausschlussgründe haben
Wie läuft der Antrag ab?
In der Regel ist die Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnorts zuständig. Je nach Bundesland kann sie bei der Stadtverwaltung, dem Landkreis oder einer anderen Verwaltungseinheit liegen. Einige Behörden ermöglichen die digitale Antragstellung; anderswo müssen Unterlagen vor Ort oder schriftlich eingereicht werden.
Anspruch und Zuständigkeit prüfen
Informieren Sie sich über Ihre Voraussetzungen und ermitteln Sie die Behörde am Wohnort. Die Bundeswebsite bietet einen ersten Überblick.
Unterlagen beschaffen
Reisepass oder Identitätsnachweise, Aufenthaltstitel, Sprach- und Testnachweise sowie Unterlagen zum Einkommen werden je nach Situation benötigt.
Antrag einreichen
Verwenden Sie das Formular Ihrer Behörde, prüfen Sie Übersetzungen, Beglaubigungen und Termine. Reichen Sie keine Originale ein, bevor die Behörde dies verlangt.
Prüfung und Entscheidung abwarten
Die Bearbeitung kann lange dauern. Bei Nachfragen der Behörde sind vollständige, aktuelle Unterlagen besonders hilfreich.
Welche Unterlagen sollte ich vorbereiten?
Die genaue Liste erhalten Sie bei Ihrer Staatsangehörigkeitsbehörde. Häufig verlangt werden Dokumente zur Identität, zum Aufenthaltsrecht, zu Personenstand und Familie, zu Wohnung und Einkommen sowie zu Sprachniveau und staatsbürgerlichem Wissen. Je nach Fall sind weitere Dokumente erforderlich.
Prüfen Sie frühzeitig, ob fremdsprachige Dokumente übersetzt, beglaubigt oder mit einer Apostille versehen werden müssen. Lassen Sie sich von der Behörde mitteilen, welche Nachweise tatsächlich erforderlich sind.
Was ist der Einbürgerungstest?
Der offizielle Test prüft Wissen über Demokratie, Rechtsordnung, Geschichte und Gesellschaft. Zur Vorbereitung stellt das BAMF einen Fragenkatalog bereit. Dieser umfasst 310 Fragen – 300 allgemeine und 10 landesbezogene. In der Prüfung werden 33 Fragen gestellt. Für die Einbürgerung sind in der Regel mindestens 17 richtige Antworten erforderlich.
Wer aufgrund bestimmter Schul- oder Bildungsabschlüsse bereits nachweisen kann, dass die notwendigen Kenntnisse bestehen, benötigt möglicherweise keinen separaten Test. Ausnahmen beurteilt die Behörde.
Kann ich mehrere Staatsangehörigkeiten haben?
Nach deutschem Recht ist Mehrstaatigkeit bei Einbürgerung grundsätzlich möglich. Allerdings kann das Staatsangehörigkeitsrecht des Herkunftslandes andere Folgen vorsehen, etwa den automatischen Verlust einer bisherigen Staatsangehörigkeit. Für verbindliche Auskünfte dazu sind die zuständigen Behörden oder diplomatischen Vertretungen des jeweiligen Landes die richtige Adresse.
Häufige Fragen zur Einbürgerung
Kann ich nach fünf Jahren automatisch den Pass bekommen?
Nein. Fünf Jahre sind in der Regel eine der Voraussetzungen. Sie müssen einen Antrag stellen und alle maßgeblichen Voraussetzungen erfüllen.
Wo erfahre ich, welche Behörde zuständig ist?
Ihre Stadt- oder Kreisverwaltung beziehungsweise die örtliche Ausländerbehörde kann Ihnen mitteilen, welche Staatsangehörigkeitsbehörde zuständig ist.
Wie lange dauert der Antrag?
Das hängt von der Behörde und dem Einzelfall ab. Die Bundeswebsite weist auf Bearbeitungszeiten von 18 Monaten und länger hin.
Kann ich alle Formulare hier einreichen?
Nein. Dieses unabhängige Portal bietet keine Antragstellung an. Verwenden Sie nur das Verfahren der zuständigen Behörde.
Wichtig zu wissen
Diese Website ist ein unabhängiger Ratgeber und kein Angebot des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, einer Ausländerbehörde oder einer Staatsangehörigkeitsbehörde. Anforderungen und Fristen können sich ändern. Entscheidend sind die aktuelle behördliche Information und die Prüfung Ihres Einzelfalls.
Inhaltlicher Prüfstand: Oktober 2026. Verlinkte Originalquellen sind für die jeweils aktuellen Angaben maßgeblich.
